Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EHLERS Kabelmedien GmbH Kabelfernsehen

 

§ 1. KABELFERNSEHANLAGE

1.1. Die Firma EHLERS versorgt die Teilnehmer mit den Fernseh- und Hörfunkprogrammen ihres jeweiligen Programmpaketes (Punkt 2) zum ungestörten Empfang und errichtet, betreibt und wartet zu diesem Zweck die Kabelfernsehanlage Mauthausen.

§ 2. PROGRAMMPAKET

2.1. Über die Kabelfernsehanlage werden den Teilnehmern die jeweils von der Firma EHLERS zur Verfügung gestellten Fernseh- und Hörfunkprogramme (Programmpaket) zugeleitet. Es ist die erklärte Geschäftsabsicht der Firma EHLERS, im Rahmen der vertraglichen technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten den Teilnehmern ein möglichst umfassendes Angebot zur Verfügung zu stellen.

2.2. Das jeweilige Programmpaket, das nur als Ganzes bezogen werden kann, ist aus dem jeweils letztgültigen Tarifblatt ersichtlich. Dieses Tarifblatt bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil.

2.3. Änderungen des Programmpaketes werden gesondert verlautbart und erlangen damit Wirksamkeit.

§ 3. TARIFE

3.1. Die Tarife für die Leistungen der Firma EHLERS ergeben sich aus dem Anschlussvertrag beiliegenden Tarifblatt.
3.2. Die Firma EHLERS ist nach zweimonatiger Vertragsdauer berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Beschlusses der Paritätischen

Kommission für Preis- und Lohnfragen einen höheren als den bei Vertragsschließung bestimmten Tarif zu verlangen, wenn die Paritätische

Kommission eine Tariferhöhung genehmigt.
3.3. Wenn die Paritätische Kommission über Tarifänderungen nicht entscheidet, ist die Firma EHLERS berechtigt, ihre Tarife aus folgenden Gründen zu

verändern:
a. Änderung der Kaufkraft oder des wahren Wertes des Geldes
b. Änderung der zur Abgeltung von Urheberrechten notwendigen Zahlungen
c. ÄnderungdesLeistungsangebotes
d. Neueinführung oder Änderung von gesetzlichen oder sonst allgemein verbindlichen Kostenfaktoren (z. Bsp. Abgaben, Postgebühren usw.)

3.4. Tarifänderungen werden dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt und erlangen ab dem auf die Mitteilung nächst folgenden Monatsersten auch für die bestehenden Anschlussverträge Gültigkeit.

3.5. Sollte die Anlage aus Gründen, die nicht beim Teilnehmer liegen, mehr als 14 Kalendertage ausfallen, so ruht für den Teilnehmer die ab dem 15. Tag bis zur Wiederinbetriebnahme aliquot anfallende Monatsgebühr.

3.6. Sonstige Störungen berechtigen den Teilnehmer nicht zur Zahlungseinstellung oder Zahlungsminderung es sei denn, dass diese Störung auf grobem Verschulden der Firma EHLERS beruhen. Störungsbehebungen siehe Punkt 5.

§ 4. ANSCHLUSS

4.1. Der Anschluss wird von der Firma EHLERS zu den Bedingungen gemäß Tarifblatt bis zur(m) Teilnehmersteckdose oder Hausübergabepunkt hergestellt. Er verbleibt im Eigentum der Firma EHLERS und ist an die Anschlussadresse gebunden.

4.2. Die hausinterne Installation erfolgt möglichst Aufputz, wobei nach Möglichkeit bestehende Schächte und Rohrzüge benützt werden. Die Anschlusskabel von der Teilnehmersteckdose zum Rundfunk- und Fernsehgeräte sind im Tarif nicht enthalten.

§ 5. BETRIEB UND WARTUNG

5.1. Betrieb und Wartung der Anlage bis zur Teilnehmersteckdose bzw. bis zum Hausübergabepunkt obliegen der Firma EHLERS. Der Teilnehmer hat wahrgenommene Störungen der Anlage der Firma EHLERS zu melden und den Beauftragten der Firma EHLERS den Zutritt zur Anlage zur Störungsbehebung und Durchführung von Wartungsarbeiten zu ermöglichen.

5.2. Die Firma EHLERS behebt alle Störungen der Anlage in der normalen Arbeitszeit. Sie übernimmt jedoch keine Verantwortung für Störungen, die durch Netzausfälle, Überreichweiten, Interferenzen oder sonstige, nicht durch die Firma EHLERS beeinflussbare Ursachen hervorgerufen werden. 5.3. Die Kosten für Betrieb und Wartung der Anlage sind durch den Tarif abgegolten. Der Teilnehmer hat jedoch die Kosten für eine Störungsbehebung

bzw. Inanspruchnahme der Firma EHLERS dann gesondert zu bezahlen, wenn eine Störung in seinem räumlichen Bereich durch ihn selbst, oder durch Dritte verursacht wird (z. Bsp. Beschädigung der Kabelfernsehanlage, -leitung oder -einrichtung) oder wenn die Störung nicht in der Anlage selbst liegt (z. Bsp. defektes Empfangsgerät).

§ 6. EINGRIFFE IN DIE ANLAGE

6.1. Eingriffe in die Anlage wie Errichtung, Verlegung oder Entfernung von Anschlüssen, Störungsbehebungen, Wartung etc. dürfen nur von der Firma EHLERS oder deren Beauftragen vorgenommen werden.

 

§ 7. BEENDIGUNG DES ANSCHLUSSVERTRAGES

7.1. Der Anschlussvertrag kann von jeder der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des ersten Vertragsjahres, danach zum Ende jeweils eines halben Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall hat die Firma EHLERS etwaige vorausbezahlte Monatsgebühren, nicht jedoch Teile der Anschlussgebühr, nach dem Kündigungstermin aliquot rückzuvergüten.

7.2.  Beide Vertragspartner können den Vertrag jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins aus wichtigen Gründen auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn
a. ein Vertragspartner wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.Bsp. Zahlungsverpflichtungen) nach 2-maliger erfolgloser schriftlicher Mahnung nicht nachkommt. 

die Anlage durch höhere Gewalt oder Eingriffe (z.Bsp. Behörden, Hauseigentümer etc.), die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht
abgewendet werden können, ganz oder teilweise stillgelegt wird oder entfernt werden muss oder der Firma EHLERS der weitere Betrieb der Anlage oder eines Teiles der Anlage im Einvernehmen mit der Gemeinde und unter Bedachtnahme auf die Versorgungsanliegen wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. 

Bei Vertragsauflösung aufgrund einer schuldhaften Vertragsverletzung durch die Firma EHLERS hat diese die Anschlussgebühr aliquot auf der Basis einer 5-jährigen Laufzeit rückzuvergüten. 

7.3.  Die Firma EHLERS ist berechtigt bei Aufrechterhaltung des Vertrages unter nachträglicher Benachrichtigung des Teilnehmers den Anschluss
abzuschalten, wenn der Teilnehmer
b. Mit einer fälligen Zahlung trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist in Verzug ist,
c. StörungsbehebungenoderWartungendurchdieFirmaEHLERSoderderenBeauftragtennichtzulässt d. Eingriffe in die Anlage vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt,
e. Die Anlage missbräuchlich verwendet oder wiederholt Störungen verursacht. 

7.4. Bei Beendigung des Anschlussvertrages wird der Anschluss nach Wahl der Firma EHLERS auf Kosten des Teilnehmers abgeschaltet oder entfernt. Eine Kostenbelastung für den Teilnehmer entfällt, wenn die Beendigung des Anschlussvertrages aus Gründen erfolgt, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat.

7.5. Gehen die Räumlichkeiten, in denen sich der Anschluss befindet, auf eine andere Person über, so kann diese, sofern der Anschluss nicht abgeschaltet oder entfernt und die Anschlussgebühr bezahlt wurde, in den bisherigen Anschlussvertrag durch Abgabe einer Eintrittserklärung zu den Bedingungen des jeweils gültigen Tarifblattes eintreten, ohne dass eine nochmalige Anschlussgebühr entrichtet werden muss

§ 8. SONSTIGES

8.1. Der Teilnehmer hat für die Liegenschaften oder Gebäude, die für die Herstellung des Anschlusses in Anspruch genommen werden müssen, eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten beizubringen, wonach dieser mit der Herstellung des Anschlusses einverstanden ist. Ist der Teilnehmer Untermieter, hat er auch das Einverständnis des Hauptmieters nachzuweisen.

8.2. Zustellungen der Firma EHLERS erfolgen rechtswirksam an die Anschlussadresse bzw. die zuletzt schriftlich bekanntgegebenen Anschriften der Teilnehmer. Allfällige Änderungen des Namens oder der Anschrift sind der Firma EHLERS unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8.3. Der Anschlussnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten EDV-mäßig gespeichert und für betriebliche Zwecke der Firma EHLERS verarbeitet werden können.

8.4. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Mauthausen.
8.5. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten vereinbaren die Vertragsteile die Zuständigkeit des nach Lage der

 

Anschlussadresse sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes. Ist der Teilnehmer Konsument im Sinne des KSchG, so gilt dieser Gerichtsstand vereinbart, wenn der Teilnehmer in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz hat.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EHLERS Kabelmedien GmbH Internet

 

§ 1 ALLGEMEINES

1.1. Diese „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für Datenübertragungsdienste („Netzdienste“)“ gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die Fa. Ehlers GmbH, Poschacherstraße 11, 4310 Mauthausen unter den Titeln „Internet“, „Datenübertragung“ oder ähnlichen Titeln oder im Zusammenhang mit diesen Titeln gegenüber dem Vertragspartner, der Konsument im Sinne des § 1 KSchG ist, (nachfolgend „Kunden“ genannt) erbringt.

1.2. Das Vertragsverhältnis zwischen der Fa. Ehlers GmbH und dem Kunden wird durch das Vertragsformular, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das jeweils gültige Tarifblatt geregelt. Soweit die Netzdienste über das Kabelfernsehnetz der Fa. Ehlers GmbH erbracht werden, gelten subsidiär die „Anschlussbedingungen“ für den Anschluss an die Kabelfernsehanlage der Fa. Ehlers GmbH in der jeweils geltenden Fassung. Vor Ablauf der Vertragsdauer des INTERNET Vertrages kann der Kabelfernsehanschlussvertrag mit der Fa. Ehlers GmbH nicht aufgelöst werden. Wird nach Ablauf der Vertragsdauer des Internet Privatvertrages der Kabelfernsehanschlussvertrag aufgekündigt, so ist die Erbringung der Netzdienste durch die Fa. Ehlers GmbH nicht mehr möglich und auch dieser INTERNET Vertrag ist seitens des Kunden mit dem nächstmöglichen Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung schriftlich aufzukündigen.

1.3. Soweit auf Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verwiesen wird, ist das TKG 2003 anwendbar.

§ 2. BEGRÜNDUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

2.1. Als Voraussetzung für die Installation des INTERNET Anschlusses gilt ein aktiver Kabelfernsehvollanschluss der Fa. Ehlers GmbH.
2.2. Das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer schriftlichen Anmeldung des Kunden und der Annahme durch Erbringung der vorgesehenen Leistung

seitens der Fa. Ehlers GmbH oder durch schriftliche Annahme durch die Fa. Ehlers GmbH begründet.

§ 3. VERTRAGSDAUER

3.1. Der Vertrag über INTERNET mit dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von jeder der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des ersten Vertragsjahres, danach unter Einhaltung dieser zweimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag endet jeweils zum nächstfolgendem Monatsletzten.

3.2. Die Fa. Ehlers GmbH ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn a. Verpflichtungen aus diesem Vertrag grob verletzt werden (insbesondere bei Verstoß gegen § 9.2); oder

der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von
mindestens 2 Wochen mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist; oder 

über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. eine Eröffnung mangels Deckung abgewiesen wird; oder 

Die Fa. Ehlers GmbH begründeten Verdacht hegt, dass der Kunde die von der Fa. Ehlers GmbH für die Dauer des Vertrages gegen Kaution zur
Verfügung gestellten Geräte samt Zubehör nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwahrers benutzt oder benutzt hat; oder 

sonstige Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Fa. Ehlers GmbH unzumutbar machen, insbesondere
solche, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb des Dienstes unmöglich machen. 

3.3. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch die Fa. Ehlers GmbH aus Gründen, die Fa. Ehlers GmbH nicht zu vertreten hat, über

einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens 2 Wochen) nicht möglich oder gestört, ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich zu kündigen. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gestört oder nicht möglich aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von der Fa. Ehlers GmbH liegen, so hat der Kunde dies gegenüber der Fa. Ehlers GmbH schriftlich zu rügen. Erbringt die Fa. Ehlers GmbH ihre Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen, mindestens einwöchigen Frist nach der berechtigten Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Kunde das Recht, unter Setzung einer weiteren Nachfrist von zumindest einer Woche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen den Vertrag schriftlich zu kündigen, falls diese Nachfrist ebenfalls fruchtlos abläuft.

3.4. Insbesondere liegt auch ein wichtiger, der Fa. Ehlers GmbH zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigender Grund vor, wenn bei Wegfall von erforderlichen Durchleitungsrechten die weitere Bereitstellung von Datenübertragungsdiensten wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.

§ 4. TARIFE UND ENTGELTÄNDERUNGEN

4.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten jeweils die im INTERNET Antrag und im jeweiligen Tarifblatt von der Fa. Ehlers GmbH angeführten Tarife. In den Tarifen nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten in Rechnung gestellt werden und die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen Dritter. Die Fa. Ehlers GmbH behält sich das Recht vor, die Tarife entsprechend dem vom Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex (VP/1986 = 100, Basis Beginn 1.1.1997) zu erhöhen. Sollte dieser Verbraucherpreisindex nicht mehr verlautbart werden, so tritt ein möglichst ähnlich oder gleich berechneter Index an seine Stelle. Darüber hinaus ist die Fa. Ehlers GmbH bei Änderungen des Leistungsangebotes, sowie bei Neueinführung oder Änderung von gesetzlichen oder allgemein verbindlichen Kostenfaktoren, sowie bei Änderungen der für die Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personal-, Zusammenschaltungs-, Strom-, Telekommunikationsleitungskosten etc.) berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Tarife anzupassen.

4.2. Die Fa. Ehlers GmbH ist, bei Verbrauchern binnen 2 Monaten ab Vertragsschluss, berechtigt, bei einer Änderung der Kaufkraft oder des wahren Wertes des Geldes, bei einer Änderung der zur Abgeltung von Urheberrechten notwendigen Zahlungen, bei einer Änderung des Leistungsangebotes oder bei Neueinführung von gesetzlichen oder sonst allgemein verbindlichen Kostenfaktoren (z.B. Abgaben, Steuern usw.) die Preise entsprechend zu verändern. Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen von der Fa. Ehlers GmbH abhängig ist.

 

4.3. Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ausgeschlossen ist, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

4.4. Sollte die Änderung der im § 4.2 aufgezählten Kostenfaktoren zu einer Senkung der Tarife führen, so wird auch diese an den Kunden weitergegeben.

§ 5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

5.1. Sollte der Kunde mit seinen Leistungen in Verzug geraten oder nur über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, ist die Fa. Ehlers GmbH, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a., Mahnspesen sowie Rechtsverfolgungskosten und sämtliche andere Kosten, Spesen, Barauslagen und Inkassogebühren die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind zu verrechnen. Darüber hinaus ist § 10 (Sperre) anwendbar.

5.2. Die Entgelte sind im Lastschriftverkehr/Einzugsermächtigungsverfahren oder per E-Rechnung (Anmeldung erfolgt durch den Kunden über dessen Internet-Banking-Portal) zu entrichten. Bei Zahlungsart mittels Zahlschein ist die Fa. Ehlers GmbH berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt (Zahlscheingebühr) nach Maßgabe des jeweils gültigen Tarifblattes zu verrechnen. In diesem Fall ist der Betrag binnen 8 Tagen ab Rechnungserhalt zu begleichen. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist die Fa. Ehlers GmbH berechtigt, dem Kunden Bankspesen sowie einen Bearbeitungsaufwand laut jeweiligem Tarifblatt in Rechnung zu stellen.

5.3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sich die Fa. Ehlers GmbH vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben.

5.4. Das Herstellungsentgelt, das monatliche Grundentgelt sowie andere allfällige Einmalentgelte können sofort nach Leistungsbereitstellung in Rechnung gestellt werden. Danach sind Grundentgelte oder sonstige feste monatliche Entgelte im Voraus zu bezahlen, Entgelte der periodischen Rechnungslegung betragen maximal 3 Monate. Alle anderen Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung unverzüglich zu entrichten. Wird das Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung, aus welchem Grund auch immer, während eines Kalendermonats beendet, so sind alle vereinbarten monatlichen Grundentgelte für den betreffenden Monat bis zum Monatsletzten vollständig zu bezahlen.

5.5. Allfällige Rechnungseinwendungen sind binnen 4 Wochen nach Rechnungszugang bei der Fa. Ehlers GmbH schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Darauf werden Konsumenten hingewiesen.

5.6. In Ermangelung einer Widmung durch den Kunden werden bei Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse Zahlungen nach Wahl von der Fa. Ehlers GmbH gewidmet.

§ 6. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

6.1. Der Kunde kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Fa. Ehlers GmbH oder mit Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen oder gerichtlich festgestellt oder von der Fa. Ehlers GmbH anerkannt worden sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung gegenüber der Fa. Ehlers GmbH ausgeschlossen.

6.2. Ebenso ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen durch den Kunden, vorbehaltlich den Bestimmungen des KSchG.

§ 7. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON HARD- UND SOFTWARE

7.1 Dem Kunden gegen Kaution überlassene Endgeräte (inkl Zubehör) verbleiben im Eigentum der Fa. Ehlers GmbH und der Kunde hat nach Terminvereinbarung eine Demontage durch die Fa. Ehlers GmbH zu ermöglichen. Sofern laut dem Vertragsformular eine Aktivierungsgebühr verrechnet wurde geht das Endgerät (Modem) nach vollständiger Zahlung der Aktivierungsgebühr in das Eigentum des Kunden über und verbleibt auch nach Vertragsbeendigung beim Kunden. In beiden Fällen ist die Fa. Ehlers GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Endgeräte im Zuge der Diensterbringung nach entsprechender Vorankündigung für den Kunden kostenlos auszutauschen.

7.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für die Diensterbringung ein funktionsfähiges Modem erforderlich ist. Er wird die für die Bereitstellung der Dienste erforderlichen Geräte und das sonstige Zubehör mit der gleichen Sorgfalt wie seine eigenen Geräte behandeln. Sofern dem Kunden das Endgerät gegen Kaution überlassen wurde, hat der Kunde die Fa. Ehlers GmbH für den Fall einer missbräuchlichen Verwendung (oder Verlust) seines Anschlusses, der ihm von der Fa. Ehlers GmbH zur Verfügung gestellten Geräte und des sonstigen Zubehörs durch Ihn oder einen Dritten schad- und klaglos zu halten.

7.3 Die Installation von Hard- und Software erfolgt durch den Kunden selbst, mit Ausnahme der Installation des Modem, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sowie mit Ausnahme der Demontage jener Modem, welche durch Zahlung einer Kaution im Eigentum der Fa. Ehlers GmbH stehen. Auf Wunsch des Kunden wird die Fa. Ehlers GmbH selbst die Installation und/oder Wartung von Hard- und Software zu den im jeweils aktuellen Tarifblatt angegebenen Konditionen übernehmen. Die Fa. Ehlers GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die von ihr gelieferte Software auf den beim Kunden vorhandenen Systemen ablauffähig ist und allen funktionalen Anforderungen des Kunden entspricht. Insbesondere übernimmt die Fa. Ehlers GmbH keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation resultieren, soweit sie nicht auf ein grobes Verschulden von der Fa. Ehlers GmbH zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt die Fa. Ehlers GmbH keine Verantwortung dafür, dass von ihr gelieferte Hardware mit den beim Kunden vorhandenen Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet und läuft (sofern nicht ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes vorliegt).

7.4 Der Kunde bestätigt, mit der Bestellung von Drittsoftware die jeweiligen Lizenzbestimmungen und den Funktionsumfang dieser Software anzuerkennen. Die Fa. Ehlers GmbH vermittelt hinsichtlich solcher Software nur Rechte. Die Fa. Ehlers GmbH übernimmt für „Freeware“, „Shareware“ oder „Public Domain Software“ keine wie auch immer geartete Gewährleistung. Der Kunde hat hinsichtlich solcher Software die Nutzungsbeschränkungen zu jeweilig beachten.

§ 8. ZUSÄTZLICHE DIENSTE, DOMAINS

8.1. Bei allfälligen zusätzlichen Leistungen, für deren Inanspruchnahme eine Registrierungsstelle erforderlich ist (zB Domains), gelten auch die AGB und sonstige Vertragsbestimmungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.

8.2. Durch den Domainantrag des Kunden bei der Fa. Ehlers GmbH wird diese bevollmächtigt, die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden zu vermitteln und zu verwalten. Die Fa. Ehlers GmbH fungiert als Rechnungsstelle; das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen Registrierungsstelle und Kunden.

 

8.3. Die Fa. Ehlers GmbH hat das Recht, jederzeit aus der Verrechnung einer Domain zurückzutreten bzw. die Domain aus dem Domainserver zu löschen bzw. durch Austragung technisch außer Betrieb zu setzen, wenn der Domaininhaber nicht mehr erreichbar ist, seinen Vertragspflichten, aus welchen Gründen auch immer, nicht nachkommt. Die Fa. Ehlers GmbH diese Dienste ganz oder teilweise einstellt oder sonstige wichtige Gründe vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Kosten, hat der Kunde weiterhin an die Fa. Ehlers GmbH zu entrichten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit der Fa. Ehlers GmbH aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

8.4. Die Fa. Ehlers GmbH ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit und Rechtsmässigkeit der Domain verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere niemanden in seinen Kennzeichnungs- und Wettbewerbsrechten (Namens-, Markenrecht, UWG etc) zu verletzen und hält die Fa. Ehlers GmbH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

§ 9. NUTZUNG DER NETZDIENSTE
9.1 VERPFLICHTUNGEN VON DER FA. EHLERS GMBH

9.1.1. Die Fa. Ehlers GmbH wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine konstante und hochqualitative Versorgung des Kunden mit den Netzdiensten zu ermöglichen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für die Verfügbarkeit von Diensten oder von Verbindungen, die nicht im Einflussbereich von der Fa. Ehlers GmbH liegen, keine Gewähr übernommen werden kann. Insbesondere übernimmt die Fa. Ehlers GmbH keine Gewähr, dass die vom Kunden gewünschten Netzdienste ohne Unterbrechung zugänglich sind oder dass die vom Kunden gewünschten Verbindungen immer hergestellt oder aufrechterhalten werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Die Fa. Ehlers GmbH übernimmt, hierfür keinerlei Haftung. Die Fa. Ehlers GmbH behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des Betreibers unabhängig sind.

9.1.2. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Diensterbringung kommen. Die Fa. Ehlers GmbH haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von der Fa. Ehlers GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.

9.1.3. Die Fa. Ehlers GmbH stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Zugangspunkt zur Verfügung. Um die technischen Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang der Netzdienste nur von der Fa. Ehlers GmbH zur Verfügung gestellte bzw. autorisierte Geräte verwendet werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene Endgeräte dürfen nicht verwendet werden. Von der Fa. Ehlers GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör dürfen ohne Zustimmung der Fa. Ehlers GmbH nicht an eine andere als die im Internetantrag angegebene Anschlussadresse verbracht werden. Sofern ein Gerät im Eigentum der Fa. Ehlers GmbH verbleibt, haftet der Kunde mit der bei Vertragsabschluss zu hinterlegenden Kaution für alle, auch zufälligen Schäden an solchen Geräten und dem Zubehör bzw. deren Verlust. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

9.1.4. Die Fa. Ehlers GmbH übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von der Fa. Ehlers GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

9.1.5. Weiters haftet die Fa. Ehlers GmbH nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Dienstanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesem über einen Link von der Homepage von der Fa. Ehlers GmbH oder über eine Information durch die Fa. Ehlers GmbH erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN- Systeme etc.). Die Fa. Ehlers GmbH übernimmt dafür keine Haftung; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn die Fa. Ehlers GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

9.1.6. Bei sicherheitsrelevanten Zusatzservices (z.B. Firewall etc.), die von der Fa. Ehlers GmbH zur Verfügung gestellt wurden, geht die Fa. Ehlers GmbH prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Die Fa. Ehlers GmbH weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Zusatzservices nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von der Fa. Ehlers GmbH aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen. Die Fa. Ehlers GmbH weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis der Fa. Ehlers GmbH.

9.2 VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

9.2.1. Der Kunde überlässt der Fa. Ehlers GmbH alle, für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressenbezeichnungen (Domain-E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.

9.2.2. Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder der Fa. Ehlers GmbH selbst (insbesondere der Netzdienste) zu unterlassen. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet Teilnehmer.

9.2.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für die Fa. Ehlers GmbH oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist die Fa. Ehlers GmbH zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports). Die Fa. Ehlers GmbH wird sich bemühen, dass jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Die Fa. Ehlers GmbH wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund informieren.

9.2.4. Der Kunde ist verpflichtet, jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen. Insbesondere verboten ist gemäß § 78 Telekommunikationsgesetz jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer jede Verletzung der nach dem TKG und den internationalen Verträgen bestehenden Geheimhaltungspflichten und jede Nachrichtenübermittlung, die nicht dem bewilligten Zweck einer Funkanlage entspricht. Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die eine Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz ergeben.

 

9.2.5. Der Kunde hat die Fa. Ehlers GmbH bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und der Fa. Ehlers GmbH jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird die Fa. Ehlers GmbH zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde jeden der Fa. Ehlers GmbH dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.

9.2.6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche aus Kommunikationsdienstleistungen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von der Fa. Ehlers GmbH zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche von der Fa. Ehlers GmbH bleiben unberührt.

9.2.7. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber der Fa. Ehlers GmbH die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, die Fa. Ehlers GmbH vollständig schad- und klaglos zu halten, falls die Fa. Ehlers GmbH wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten Zivil- oder Strafrechtlich, Gerichtlich oder Außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird die Fa. Ehlers GmbH in Anspruch genommen, so steht der Fa. Ehlers GmbH allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc); der Kunde kann diesfalls – außer im Fall groben Verschuldens von der Fa. Ehlers GmbH – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben. Die Fa. Ehlers GmbH behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos.

9.2.8. Der Kunde ist verpflichtet, die Fa. Ehlers GmbH von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Netzdiensten unverzüglich zu informieren, um die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt die Fa. Ehlers GmbH für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

§ 10. SPERRE UND SICHERHEITSLEISTUNG

10.1. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen der §§ 9.2.4, 9.2.5 oder 10 verstoßen, ist die Fa. Ehlers GmbH berechtigt, die Verbindung des Kunden zu den Netzdiensten nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist die Fa. Ehlers GmbH berechtigt, die Verbindung des Kunden ohne Vorwarnung zu unterbrechen.

10.2. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte störende bzw. nicht dem Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen BGBl I Nr. 134/2001 entsprechende Telekommunikationsendeinrichtungen benutzt, kann die Fa. Ehlers GmbH den Kunden auffordern, die entsprechende Telekommunikationsendeinrichtung unverzüglich vom Netzabschlusspunkt zu entfernen. Die Fa. Ehlers GmbH ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder Gefährdung von Personen) berechtigt, den Anschluss abzutrennen.

10.3. Der Kunde ist zum Ersatz des der Fa. Ehlers GmbH daraus entstehenden Aufwands, insbesondere der Kosten, der Erkennung und der Verfolgung, verpflichtet. Der Kunde wird die Fa. Ehlers GmbH gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Vertrages ergeben.

10.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. Ehlers GmbH berechtigt, die Netzdienste nach vorheriger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen bis zur vollständigen Begleichung der aushaftenden Beträge zu unterbrechen. Dies gilt auch bei Zahlungsverzug des Kunden aus dem Kabelfernsehanschlussvertrag sowie aus allfälligen zusätzlichen Diensten gegenüber der Fa. Ehlers GmbH. Die gerechtfertigte Sperre entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der festen monatlichen Entgelte. Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen ungerechtfertigter Sperre ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 11. HAFTUNG

11.1. Die Fa. Ehlers GmbH haftet nicht für Inhalte, die von Dritten über ihr Netz vermittelt werden oder durch die Netzdienste dem Kunden oder Dritten zugänglich werden. Die Haftung der Fa. Ehlers GmbH für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen.

11.2. Die Fa. Ehlers GmbH haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat. Die einschlägigen Haftungsausschlussbestimmungen des E-Commerce Gesetzes sind anwendbar.

§ 12. DATENSCHUTZ UND KOMMUNIKATIONSGEHEIMNIS

12.1. Die Fa. Ehlers GmbH unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und den §§ 92 ff des TKG. Stamm- , Verkehrs-, Standort- und Inhaltsdaten des Kunden werden nur soweit ermittelt, gespeichert, übermittelt oder verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste oder aus gesetzlichen Gründen notwendig ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er nach Maßgabe des § 96 Abs 3 TKG die Möglichkeit hat, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verweigern. Eine technische Speicherung oder der Zugang steht dem nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz oder die Zurverfügungstellung der ausdrücklich gewünschten Dienste ist. Routing und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

12.2. Die Fa. Ehlers GmbH ist aufgrund § 97 Abs 1 TKG berechtigt, folgende personenbezogene Stammdaten zu ermitteln und verarbeiten: Name, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses; Stammdaten werden ausschließlich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Zwecke der Vertragsabwicklung (Abschluss, Durchführung, Änderung, Beendigung), zu Verrechnungszwecken, für die Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen und von Auskünften an Notrufträger gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.

12.3. Verkehrsdaten des Kunden werden spätestens nach Ablauf der Frist, innerhalb der die Rechnung rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann oder es aus technischen Gründen oder zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist, gelöscht oder anonymisiert und werden nur im Streitfall der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung gestellt.

12.4. Inhaltsdaten werden nur soweit und solange gespeichert, als dies aus technischen Gründen kurzfristig nötig oder Dienstmerkmal ist. Die Fa. Ehlers GmbH ist in keinem Fall verpflichtet, den Nachweis einer Löschung zu erbringen.

12.5. Der Kunde erklärt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung, dass die Fa. Ehlers GmbH Verkehrsdaten zu Zwecken der Vermarktung der Netzdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwenden und analysieren darf.

 

12.6. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von der Fa. Ehlers GmbH und ihren Geschäftspartnern Werbung und Informationen betreffend der Produkte von der Fa. Ehlers GmbH oder eigener ähnlicher Produkte und Services von der Fa. Ehlers GmbH in angemessenem Umfang auch per E-Mail zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.

12.7. Die Fa. Ehlers GmbH ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Die Fa. Ehlers GmbH ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit die Fa. Ehlers GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung der beim Kunden gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Fa. Ehlers GmbH empfiehlt dem Kunden den Einsatz eines „Firewall-Systems“.

§ 13. KUNDMACHUNG DER AGB UND VERTRAGSÄNDERUNG

13.1. Die aktuelle Fassung der AGB und die für die Leistungen von der Fa. Ehlers GmbH maßgeblichen Leistungsbeschreibungen im Tarifblatt werden über die Homepage von der Fa. Ehlers GmbH (www.ehlers.at) kundgemacht und liegen bei der Fa. Ehlers GmbH zur Einsichtnahme auf. Die AGB samt Tarifblatt sind integrierender Bestandteil der schriftlichen Anmeldung des Kunden.

 

13.2. Änderungen der Vertragsbestandteile sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der wesentliche Inhalt, von für den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen wird dem Kunden in geeigneter Form (auch per E-Mail oder als Rechnungsbeilage) mitgeteilt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlosschriftlich zu kündigen, ansonsten treten die Änderungen mit dem Wirksamkeitsdatum in Kraft. In diesem Fall endet der Vertrag unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsbestimmungen zum frühestmöglichen Termin nach Mitteilung der Änderungen (siehe § 3.1). Bis dahin gelten für den Kunden die bisherigen Konditionen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EHLERS Kabelmedien GmbH 24COMPLETE

 

§ 1 ALLGEMEINES

1.1. Diese „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienste, welche die Fa. Ehlers GmbH, Poschacherstraße 11, 4310 Mauthausen, (nachfolgend „Fa. Ehlers“ genannt) unter den Titeln „24COMPLETE“ oder ähnlichen Titeln oder im Zusammenhang mit diesen Titeln gegenüber dem Vertragspartner, der Konsument im Sinne des § 1 KSchG ist, (nachfolgend „Kunden“ genannt) erbringt.

1.2. Das Vertragsverhältnis zwischen der Fa. Ehlers und dem Kunden wird durch das Vertragsformular, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB 24COMPLETE) und das jeweils gültige Tarifblatt - inklusive Leistungsbeschreibung - geregelt. Soweit die Netzdienste über das Kabelfernsehnetz der Fa. Ehlers erbracht werden, gelten subsidiär die „Anschlussbedingungen“ für den Anschluss an die Kabelfernsehanlage der Fa. Ehlers in der jeweils geltenden Fassung. Vor Ablauf der Vertragsdauer des 24COMPLETE-Vertrages kann der Kabelfernsehanschlussvertrag mit der Fa. Ehlers nicht aufgelöst werden. Wird nach Ablauf der Mindestvertragsdauer des 24COMPLETE Vertrages der Kabelfernsehanschlussvertrag aufgekündigt, so ist die Erbringung der Netzdienste durch die Fa. Ehlers nicht mehr möglich und auch dieser 24 COMPLETE-Vertrag ist seitens des Kunden mit dem nächstmöglichen Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung schriftlich aufzukündigen.

1.3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vertriebsmitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, von den AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen. Die Anwendung der AGB von Businesskunden ist ausgeschlossen.

1.4. Soweit auf Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verwiesen wird, ist das TKG 2003 anwendbar.

§ 2. BEGRÜNDUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

2.1. Als Voraussetzung für die Installation der Fa. Ehlers 24COMPLETE Anschlusses gilt ein aktiver Kabelfernsehvollanschluss der Fa. Ehlers bzw. des Betreibers im rückwegtauglich ausgebauten der Fa. Ehlers-Kabelversorgungsgebiet. Liegt dieser vor, kann die Anschlussinstallation binnen der im jeweiligen Tarifblatt angegebenen Frist, frühestens ab Annahme durch die Fa. Ehlers, durchgeführt werden.

2.2. Das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer schriftlichen Anmeldung des Kunden und der Annahme durch Erbringung der vorgesehenen Leistung seitens der Fa. Ehlers oder durch schriftliche Annahme durch die Fa. Ehlers begründet. Der Kunde erhält eine Ausfertigung der Anmeldung.

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung sowohl einen amtlichen Lichtbildausweis als auch einen Meldezettel oder ähnliches vorzulegen, sowie ggf. Nachweise für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu erbringen und eine österreichische Bankkartenverbindung durch Vorlage der entsprechenden Kundenkarte(n) auf Verlangen nachzuweisen.

2.4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sich zu dem mit der Fa. Ehlers vereinbarten Termin eine Person mit Wissen und Willen des Kunden oder seiner Mitbewohner in den Räumen des Kunden aufhält, die zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Herstellung des Anschlusses für den Kunden bevollmächtigt ist.

2.5. Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
2.6. Die Fa. Ehlers ist berechtigt, die Annahme der Anmeldung von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden in von der Fa. Ehlers

festzulegender Form (z.B. Kaution, Bankgarantie, etc.) oder von einer angemessenen Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen; die Angaben des Kunden und dessen Kreditwürdigkeit bei Vertragsabschluss oder Vertragsänderungen durch den Kunden oder geändertem Zahlungsverhalten durch den Kunden durch Einholung von Auskünften von anerkannten, dazu befugten Organisationen (Kreditschutzverband etc.) zu überprüfen;

c. in begründeten Fällen die Anmeldung abzulehnen, jedoch insbesondere dann, wenn der Teilnehmer mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden, früheren oder anderem Vertragsverhältnis mit der Fa. Ehlers im Rückstand ist, oder unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen, oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde den Anschluss missbraucht hat oder missbrauchen wird oder wenn der Kunde ein Verhalten setzt oder gesetzt hat, das einem außerordentlichen Kündigungsgrund gleichkommt, oder die Realisierung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen für die Fa. Ehlers unzumutbar ist (z.B. Leistung außerhalb der Fa. Ehlers-Versorgungsgebietes).

§ 3. VERTRAGSDAUER

3.1. Der Vertrag über 24COMPLETE mit dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von jeder der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum Ende des ersten Vertragsjahres, danach unter Einhaltung dieser zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag endet jeweils zum nächstfolgendem Monatsletzten.

3.2. Die Fa. Ehlers ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn
a. Verpflichtungen aus diesem Vertrag grob verletzt werden (insbesondere bei Verstoß gegen § 9.2); oder
b. der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von

mindestens 2 Wochen mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist; oder
c. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. eine Eröffnung mangels Deckung abgewiesen wird; oder
d. die Fa. Ehlers begründeten Verdacht hegt, dass der Kunde unzulässige, unerbetene Anrufe, einschließlich das Versenden von Fernkopien, zu

Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des betroffenen Teilnehmers durchführt; oder
e. sonstige Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertrags-verhältnisses für die Fa. Ehlers unzumutbar machen, insbesondere solche, die

einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb des Dienstes unmöglich machen.
3.3. Insbesondere liegt auch ein wichtiger, die Fa. Ehlers zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigender Grund vor, wenn bei Wegfall von

 

erforderlichen Durchleitungsrechten die weitere Bereitstellung von Datenübertragungsdiensten wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.

§ 4. TARIFE UND ENTGELTÄNDERUNGEN

4.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten jeweils die im 24COMPLETE-Vertrag und im jeweiligen Tarifblatt von der Fa. Ehlers angeführten Tarife und Zahlungsmodalitäten. In den Tarifen nicht enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten in Rechnung gestellt werden und die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen Dritter. Die Fa. Ehlers behält sich das Recht vor, die Tarife entsprechend dem vom Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex (VP/1986 = 100, Basis Beginn 1.1.1997) zu erhöhen. Sollte dieser Verbraucherpreisindex nicht mehr verlautbart werden, so tritt ein möglichst ähnlich oder gleich berechneter Index an seine Stelle. Darüber hinaus ist die Fa. Ehlers bei Änderungen des Leistungsangebotes, sowie bei Neueinführung oder Änderung von gesetzlichen oder allgemein verbindlichen Kostenfaktoren, sowie bei Änderungen der für die Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personal-, Zusammenschaltungs-, Strom-, Telekommunikationsleitungskosten etc.) berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Tarife anzupassen.

4.2. Die Fa. Ehlers ist, bei Verbrauchern binnen 2 Monaten ab Vertragsschluss, berechtigt, bei einer Änderung der Kaufkraft oder des wahren Wertes des Geldes, bei einer Änderung der zur Abgeltung von Urheberrechten notwendigen Zahlungen, bei einer Änderung des Leistungsangebotes oder bei Neueinführung von gesetzlichen oder sonst allgemein verbindlichen Kostenfaktoren (zB Abgaben, Steuern usw.) die Preise entsprechend zu verändern. Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen von der Fa. Ehlers abhängig ist.

4.3. Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs. 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

4..4 Sollte die Änderung der im § 4.2 aufgezählten Kostenfaktoren zu einer Senkung der Tarife führen, so wird auch diese an den Kunden weitergegeben.

§ 5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

5.1. Sollte der Kunde mit seinen Leistungen in Verzug geraten oder nur über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, ist die Fa. Ehlers, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a., Mahnspesen laut Tarifblatt sowie Rechtsverfolgungskosten und sämtliche andere Kosten, Spesen, Barauslagen und Inkassogebühren die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind zu verrechnen. Darüber hinaus ist § 10 (Sperre) anwendbar.

5.2. Die Entgelte sind im Lastschriftverkehr/Einzugsermächtigungs-verfahren oder per E-Rechnung (Anmeldung erfolgt durch den Kunden über dessen Internet-Banking-Portal) zu entrichten. Bei Zahlungsart mittels Zahlschein ist die Fa. Ehlers berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt (Zahlscheingebühr) nach Maßgabe des jeweils gültigen Tarifblattes zu verrechnen. In diesem Fall ist der Betrag binnen 8 Tagen ab Rechnungserhalt zu begleichen. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist die Fa. Ehlers berechtigt, dem Kunden Bankspesen sowie einen Bearbeitungsaufwand laut jeweiligem Tarifblatt in Rechnung zu stellen.

5.3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sich die Fa. Ehlers vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben.

5.4. Das Herstellungsentgelt, das monatliche Grundentgelt sowie andere allfällige Einmalentgelte können sofort nach Leistungsbereitstellung in Rechnung gestellt werden. Danach sind Grundentgelte oder sonstige feste monatliche Entgelte im Voraus zu bezahlen, Entgelte der periodischen Rechnungslegung betragen maximal 3 Monate. Alle anderen Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung unverzüglich zu entrichten. Wird das Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung, aus welchem Grund auch immer, während eines Kalendermonats beendet, so sind alle vereinbarten monatlichen Grundentgelte für den betreffenden Monat bis zum Monatsletzten vollständig zu bezahlen.

5.5. Allfällige Rechnungseinwendungen sind binnen 4 Wochen nach Rechnungszugang bei der Fa. Ehlers schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Darauf werden Konsumenten hingewiesen.

5.6. In Ermangelung einer Widmung durch den Kunden werden bei Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse Zahlungen nach Wahl von der Fa. Ehlers gewidmet.

5.7. Allfällige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen müssen bei der Fa. Ehlers schriftlich, binnen vier Wochen nach Rechnungszugang geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb der oben genannten Frist gilt als Anerkennung der Rechnung (der Kunde wird auf der Rechnung darüber in Kenntnis gesetzt). Sollten sich nach einer Prüfung durch die Fa. Ehlers die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen einem Monat ab Zugang der Stellungnahme von der Fa. Ehlers, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, die Regulierungsbehörde nach § 18 dieser AGB anzurufen und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen 3 Monaten ab Zugang der Stellungnahme bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Fa. Ehlers wird Verbraucher auf die Fristen und Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung hinweisen.

5.8. Für den Fall, dass ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Teilnehmers ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, wird ein Pauschalbetrag vorgeschrieben, der dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme dieses Telekommunikationsdienstes durch den Teilnehmer während der letzten sechs Monate entspricht.

§ 6. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

6.1. Der Kunde kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Fa. Ehlers oder mit Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen oder gerichtlich festgestellt oder von der Fa. Ehlers anerkannt worden sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung gegenüber der Fa. Ehlers ausgeschlossen.

6.2. Ebenso ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen durch den Kunden, vorbehaltlich den Bestimmungen des KSchG.

§ 7. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON HARD- UND SOFTWARE

7.1. Die Fa. Ehlers behält sich das Eigentum an allen, dem Kunden verkauften Hard- und Softwareprodukten bis zur vollständigen Bezahlung derselben vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe. Mängel werden primär durch Austausch oder Verbesserung binnen angemessener Frist behoben. Wandlung oder Preisminderung werden - außer für Konsumenten - einvernehmlich ausgeschlossen. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der Fa. Ehlers bewirkter Anordnung oder Montage (sofern nicht mit dem Kunden vereinbart und fachmännisch durchgeführt oder bei fachmännischer und zulässiger Ersatzvornahme, weil die Fa. Ehlers trotz Mangelanzeige seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Pflicht nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installations-erfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der Fa. Ehlers angegebene Leistung, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bereitgestelltes Material zurückzuführen sind. Die Fa. Ehlers haftet nicht für Beschädigungen, die auf athmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung für Software auf behebbare (reproduzierbare) Mängel eingeschränkt. Kein Gewährleistungsanspruch besteht, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte, Arbeiten oder Änderungen an der gelieferten Hard- oder Software vornimmt, wenn dadurch der Mangel entsteht.

7.2. Das Modem geht nach Zahlung der Aktivierungsgebühr in das Eigentum des Kunden über und verbleibt auch nach Vertragsbeendigung beim Kunden. Die Fa. Ehlers ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Endgeräte im Zuge der Diensteerbringung nach entsprechender Vorankündigung für den Kunden kostenlos auszutauschen.

7.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für die Diensteerbringung ein funktionsfähiges Modem erforderlich ist. Er wird die, für die Bereitstellung der Dienste erforderlichen Geräte und das sonstige Zubehör sorgfältig behandeln.

7.4. Die Installation und Demontage von Hard- und Software erfolgt durch den Kunden selbst, mit Ausnahme der Installation des Modem, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Fa. Ehlers übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die von ihr gelieferte Software auf den beim Kunden vorhandenen Systemen ablauffähig ist und allen funktionalen Anforderungen des Kunden entspricht. Insbesondere übernimmt die Fa. Ehlers keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation resultieren, soweit sie nicht auf ein grobes Verschulden von der Fa. Ehlers zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt die Fa. Ehlers keine Verantwortung dafür, dass von ihr gelieferte Hardware mit den beim Kunden vorhandenen Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet und läuft (sofern nicht ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes vorliegt).

7.5. Der Kunde bestätigt, mit der Bestellung von Drittsoftware die jeweiligen Lizenzbestimmungen und den Funktionsumfang dieser Software anzuerkennen. Die Fa. Ehlers vermittelt hinsichtlich solcher Software nur Rechte. Die. Fa. Ehlers übernimmt für „Freeware“, „Shareware“ oder „Public Domain Software“ keine wie auch immer geartete Gewährleistung. Der Kunde hat hinsichtlich solcher Software die jeweiligen Nutzungsbeschränkungen zu beachten.

§ 8. ZUSÄTZLICHE DIENSTE, DOMAINS

8.1. Bei allfälligen zusätzlichen Leistungen, für deren Inanspruchnahme eine Registrierungsstelle erforderlich ist (zB Domains), gelten auch die AGB und sonstige Vertragsbestimmungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Diese werden über die Homepage von der. Fa. Ehlers kundgemacht und liegen bei der Fa. Ehlers zur Einsichtnahme auf.

8.2. Durch den Domainantrag des Kunden bei der Fa. Ehlers wird diese bevollmächtigt, die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden mittels eines akkreditierten Registrars vermitteln und verwalten zu lassen. Die Fa. Ehlers fungiert als Rechnungsstelle; das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen Registrierungsstelle und Kunden.

8.3. Die Fa. Ehlers bzw. der Registrar hat das Recht, jederzeit aus der Verrechnung einer Domain zurückzutreten bzw. die Domain aus dem Domainserver zu löschen bzw. durch Austragung technisch außer Betrieb zu setzen, wenn der Domain-Inhaber nicht mehr erreichbar ist, seinen Vertragspflichten, aus welchen Gründen auch immer, nicht nachkommt, das die Fa. Ehlers diese Dienste ganz oder teilweise einstellt oder sonstige wichtige Gründe vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Kosten, hat der Kunde weiterhin an die Fa. Ehlers zu entrichten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit der Fa. Ehlers aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

8.4. Die Fa. Ehlers und der Registrar sind nicht zur Prüfung der Zulässigkeit und Rechtmässigkeit der Domain verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere niemanden in seinen Kennzeichnungs- und Wettbewerbsrechten (Namens-, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen und hält die Fa. Ehlers und den Registrar diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

§ 9. NUTZUNG DER NETZDIENSTE

9.1 VERPFLICHTUNGEN VON DER FA. EHLERS
9.1.1. Die Fa. Ehlers wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine konstante und hochqualitative Versorgung des Kunden mit den Netzdiensten zu

ermöglichen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für die Verfügbarkeit von Diensten oder von Verbindungen, die nicht im Einflussbereich von der Fa. Ehlers liegen, keine Gewähr übernommen werden kann. Insbesondere übernimmt die Fa. Ehlers keine Gewähr, dass die vom Kunden gewünschten Netzdienste ohne Unterbrechung zugänglich sind oder dass die vom Kunden gewünschten Verbindungen immer hergestellt oder aufrechterhalten werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Die Fa. Ehlers übernimmt, sofern nicht zwingend gesetzlich vorgesehen, hierfür keinerlei Haftung. Die Fa. Ehlers behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des Betreibers unabhängig sind.

9.1.2. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Diensteerbringung kommen. Die Fa. Ehlers haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von der Fa. Ehlers vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.

9.1.3. Die Fa. Ehlers stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Zugangspunkt zur Verfügung. Um die technischen Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang der Netzdienste nur von der Fa. Ehlers zur Verfügung gestellte bzw. autorisierte Geräte verwendet werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene Endgeräte dürfen nicht verwendet werden.

9.1.4. Die Fa. Ehlers übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von der Fa. Ehlers nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

9.1.5. Weiters haftet die Fa. Ehlers nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesem über einen Link von der Homepage von der Fa. Ehlers oder über eine Information durch die Fa. Ehlers erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Die Fa. Ehlers übernimmt dafür keine Haftung; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn die Fa. Ehlers nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

9.1.6. Bei sicherheitsrelevanten Zusatzservices (z.B. Firewall etc.), die von der Fa. Ehlers zur Verfügung gestellt wurden, geht die Fa. Ehlers prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der Fa. Ehlers weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Zusatzservices nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von der Fa. Ehlers aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen. Die Fa. Ehlers weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis der Fa. Ehlers.

9.2 VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
9.2.1. Der Kunde überläßt der Fa. Ehlers alle, für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-bezeichnungen (Domain-E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.
9.2.2. Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder der Fa. Ehlers selbst (insbesondere der Netzdienste) zu unterlassen. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.
9.2.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für die Fa. Ehlers oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist die Fa. Ehlers zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B Sperre einzelner Ports). Die Fa. Ehlers wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Die Fa. Ehlers wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund informieren.

9.2.4. Der Kunde ist verpflichtet, jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen. Insbesondere verboten ist gemäß § 78 Telekommunikationsgesetz jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer jede Verletzung der nach dem TKG und den internationalen Verträgen bestehenden Geheimhaltungspflichten und jede Nachrichtenübermittlung, die nicht dem bewilligten Zweck einer Funkanlage entspricht. Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften, wie zB dem Mediengesetz oder dem Urheberrechts-gesetz ergeben.

9.2.5. Der Kunde hat der Fa. Ehlers bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und die Fa. Ehlers oder von der Fa. Ehlers beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird die Fa. Ehlers bzw. von der Fa. Ehlers beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde jeden der Fa. Ehlers dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.

9.2.6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdiensten sowie sonstige Ansprüche aus Kommunikationsdiensten, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von der Fa. Ehlers zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche von der Fa. Ehlers bleiben unberührt.

9.2.7. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber der Fa. Ehlers die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, der Fa. Ehlers vollständig schad- und klaglos zu halten, falls die Fa. Ehlers wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird die Fa. Ehlers in Anspruch genommen, so steht der Fa. Ehlers allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens von der Fa. Ehlers – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

9.2.8. Der Kunde ist verpflichtet, das die Fa. Ehlers von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Netzdiensten unverzüglich zu informieren, um die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt die Fa. Ehlers für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (zB Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

9.2.9. Im Telefoniebereich schuldet der Kunde (bzw. er haftet für) das Entgelt aus Telekommunikationsdiensten für alle von seinen Anschlüssen durchgeführten Verbindungen unabhängig davon, ob Anrufe mit oder gegen seinen Willen vorgenommen wurden.

9.2.10. Der Kunde darf Anrufe nur zu solchen Anschlüssen umleiten, deren Teilnehmer der Anrufumleitung zustimmen. Diese Verpflichtung ist auf Dritte zu überbinden. Der Kunde hat jeden Missbrauch der Leistungen, insbesondere Anrufe oder Fax-Übertragungen mit bedrohendem oder belästigendem Inhalt zu unterlassen und zu verhindern.

§ 10. SPERRE UND SICHERHEITSLEISTUNG

10.1. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen der §§ 9.2.4, 9.2.5 oder 10 verstoßen, ist die Fa. Ehlers berechtigt, die Verbindung des Kunden zu den Diensten nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist die Fa. Ehlers berechtigt, die Verbindung des Kunden ohne Vorwarnung zu unterbrechen.

 

10.2. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte störende bzw. nicht dem Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen BGBl I Nr. 134/2001 entsprechende Telekommunikationsendeinrichtungen benutzt, kann die Fa. Ehlers den Kunden auffordern, die entsprechende Telekommunikationsendeinrichtung unverzüglich vom Netzabschluss-punkt zu entfernen. Die Fa. Ehlers ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder Gefährdung von Personen) berechtigt, den Anschluss abzutrennen.

10.3. Der Kunde ist zum Ersatz des der Fa. Ehlers daraus entstehenden Aufwands, insbesondere der Kosten, der Erkennung und der Verfolgung, verpflichtet. Der Kunde wird der Fa. Ehlers gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Vertrages ergeben.

10.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. Ehlers berechtigt, die Netzdienste nach vorheriger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen bis zur vollständigen Begleichung der aushaftenden Beträge zu unterbrechen. Dies gilt auch bei Zahlungsverzug des Kunden aus dem Kabelfernsehanschlussvertrag sowie aus allfälligen zusätzlichen Diensten gegenüber der Fa. Ehlers. Die gerechtfertigte Sperre entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der festen monatlichen Entgelte. Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen ungerechtfertigter Sperre ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

10.5. Die Aufhebung der Sperre bzw. eine neuerlich Aktivierung des Anschlusses erfolgt frühestens einen Werktag (außer Samstag) nachdem der vollständig bezahlte Betrag (inklusive der Kosten für die Sperre bzw. Deaktivierung der Sperre laut jeweiligem Tarifblatt) auf dem Konto von der Fa. Ehlers verfügbar ist und die Gründe für die Sperre weggefallen sind.

10.6. Gilt nur für Einwahldienste:
Als Schutz vor unerwünschten Dialern werden Verbindungen zum Mehrwertnummernbereich 0930x automatisch kostenlos gesperrt. Die Entsperrung kann schriftlich bei der Fa. Ehlers beantragt werden, die erstmalige Entsperrung erfolgt kostenlos.

§ 11. EINZELENTGELTNACHWEIS

11.1. Die Bestimmungen des § 100 TKG 2003 sind anwendbar.
11.2. Bei Erstellung eines Einzelentgeltnachweises werden bei den ange-rufenen Telefonanschlüssen die letzten Stellen unkenntlich im

Einzelentgeltnachweis ausgewiesen, es sei denn, die Tarifierung einer Verbindung lässt sich nur aus der unverkürzten Teilnehmernummer ableiten oder der Teilnehmer hat gegenüber der Fa. Ehlers schriftlich erklärt, dass er alle bestehenden und künftigen Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat bzw. informieren wird oder der Fa. Ehlers ist aus sonstigen rechtlichen Gründen zur vollständigen Bekanntgabe verpflichtet. Verbindungen für die keine Entgeltpflicht besteht, dürfen nicht ausgewiesen werden.

§ 12. ANZEIGENUNTERDRÜCKUNG

Der anrufende Kunde ist – außer bei Notrufen - berechtigt, die Anzeige seiner Telefonnummer am Endgerät des angerufenen Teilnehmers auf Dauer oder fallweise durch Wahl des entsprechenden Zusatzdienstes entgeltfrei zu unterdrücken. Der angerufene Kunde hat die Möglichkeit, die Anzeige eingehender Anrufe selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken bzw. eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufer unterdrückt wurde, selbständig und entgeltfrei abzuweisen.

§ 13. HAFTUNG

13.1. Die Fa. Ehlers haftet nicht für Inhalte, die von Dritten über ihr Netz vermittelt werden oder durch die Netzdienste dem Kunden oder Dritten zugänglich werden. Die Haftung der Fa. Ehlers für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung von der Fa. Ehlers für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.

13.2. Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen der Fa. Ehlers die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

13.3. Die Fa. Ehlers haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser AGB oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat. Die einschlägigen Haftungsausschlussbestimmungen des E-Commerce Gesetzes sind anwendbar.

§ 14. DATENSCHUTZ UND KOMMUNIKATIONSGEHEIMNIS

14.1. Die Fa. Ehlers unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und den §§ 92 ff des TKG. Stamm-, Verkehrs-, Standort- und Inhalts-daten des Kunden werden nur soweit ermittelt, gespeichert, übermittelt oder verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste oder aus gesetzlichen Gründen notwendig ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er nach Maßgabe des § 96 Abs 3 TKG die Möglichkeit hat, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verweigern. Eine technische Speicherung oder der Zugang steht dem nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die

Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz oder die Zurverfügungstellung der ausdrücklich

gewünschten Dienste ist. Routing und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
14.2. Die Fa. Ehlers ist aufgrund § 97 Abs 1 TKG berechtigt, folgende personenbezogene Stammdaten zu ermitteln und verarbeiten: Name, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses; Stammdaten werden ausschließlich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Zwecke der Vertragsabwicklung (Abschluss, Durchführung, Änderung, Beendigung), zu Verrechnungszwecken, für die Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen und von Auskünften an Notrufträger gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.

14.3. Verkehrsdaten des Kunden werden spätestens nach Ablauf der Frist, innerhalb der die Rechnung rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann oder es aus technischen Gründen oder zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist, gelöscht oder anonymisiert und werden nur im Streitfall der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung gestellt.

14.4. Inhaltsdaten werden nur soweit und solange gespeichert, als dies aus technischen Gründen kurzfristig nötig oder Dienstemerkmal ist. Die Fa. Ehlers in keinem Fall verpflichtet, den Nachweis einer Löschung zu erbringen.

14.5. Der Kunde erklärt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung, dass die Fa. Ehlers Verkehrsdaten zu Zwecken der Vermarktung der Netzdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwenden und analysieren darf.

 

14.6. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von der Fa. Ehlers und ihren Geschäftspartnern Werbung und Informationen betreffend der Produkte von der Fa. Ehlers oder eigener ähnlicher Produkte und Services von der Fa. Ehlers in angemessenem Umfang auch per E-Mail zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.

14.7. Die Fa. Ehlers ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Die Fa. Ehlers ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit die Fa. Ehlers nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter geheimzuhalten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung der beim Kunden gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Fa. Ehlers empfiehlt dem Kunden den Einsatz eines „Firewall-Systems“.

§ 15. TEILNEHMERVERZEICHNIS UND SONSTIGE KUNDENINFORMATIONEN

15.1. Sofern der Kunde dies in seinem Vertragsformular nicht ausgeschlossen hat, erscheinen seine Stammdaten in einem von der Fa. Ehlers oder von einem Dritten veröffentlichten Teilnehmerverzeichnis.

15.2. Die einheitliche europäische Notrufnummer lautet 112.

§ 16. BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT NACH § 3 KSchG

16.1. Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG
Hat ein Kunde, der Konsument ist, seine Vertragserklärung nicht in den von der Fa. Ehlers für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen oder auf einem Messestand abgegeben, so steht dem Kunden das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG zu. Nach Zustandekommen des Vertrages durch beidseitige Unterzeichnung kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Ausfolgung dieses Schriftstückes, frühestens aber mit Zustandekommen des Vertrages, zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Kunde dieses Schriftstück der Fa. Ehlers mit einem Vermerk zurückstellt, welcher erkennen lässt, dass der Kunde das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrags ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung mit der Fa. Ehlers selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen der Fa. Ehlers und dem Kunden vorangegangen sind.

16.2. Rücktrittsrecht nach § 5e KSchG
Sofern ein Verbraucher seine Vertragserklärung im Fernabsatz abgegeben hat, ist er berechtigt, innerhalb von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) vom Vertrag zurückzutreten, sofern mit der Erbringung der gegenständlichen Dienste während der Rücktrittsfrist noch nicht begonnen wurde (§ 5f KSchG). Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Diensten mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.

§ 17. KUNDMACHUNG DER AGB UND VERTRAGSÄNDERUNG

17.1. Die aktuelle Fassung der AGB und die für die Leistungen von der Fa. Ehlers maßgeblichen Leistungsbeschreibungen im Tarifblatt werden über die Homepage von der Fa. Ehlers (www.ehlers.at) kundgemacht und liegen bei der Fa. Ehlers GmbH, 4310 Mauthausen, Poschacherstraße 11 zur Einsichtnahme auf. Die AGB samt Tarifblatt sind integrierender Bestandteil der schriftlichen Anmeldung des Kunden.

17.2. Änderungen der Vertragsbestandteile sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der wesentliche Inhalt, von für den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen wird dem Kunden in geeigneter Form (auch per E-Mail oder als Rechnungsbeilage) mitgeteilt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos schriftlich zu kündigen, ansonsten treten die Änderungen mit dem Wirksamkeitsdatum in Kraft. In diesem Fall endet der Vertrag unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsbestimmungen zum frühestmöglichen Termin nach Mitteilung der Änderungen (siehe § 3.1). Bis dahin gelten für den Kunden die bisherigen Konditionen. Die Fa. Ehlers behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos.

§ 18. STREITBEILEGUNG

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Nutzer, Betreiber von Kommunikationsnetzen oder –diensten und Interessenvertretungen Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen, welche im Rahmen ihrer Verfahrensrichtlinien eine einvernehmliche Lösung nach Maßgabe des TKG anzustreben hat.

§ 19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

19.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen schriftlich erfolgen. Dies gilt nicht gegenüber Konsumenten.

19.2. Zustellungen von schriftlichen Mitteilungen von der Fa. Ehlers erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden im Anschlussvertrag angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde von der Fa. Ehlers für alle daraus entstehenden Kosten. In der Folge ist der Kunde verpflichtet, Änderungen dieser maßgeblichen, im Vertrag abgefragten Daten unverzüglich schriftlich bekanntzugeben, widrigenfalls er wiederum der der Fa. Ehlers zum Ersatz aller daraus entstehenden Kosten verpflichtet ist. Zustellungen erfolgen daher rechtswirksam an die jeweils zuletzt schriftlich der Fa. Ehlers bekanntgegebene Anschrift. Die Fa. Ehlers ist jedoch berechtigt, Mitteilungen und Erklärungen, die einen größeren Kreis von Kunden betreffen, per E-Mail durchzuführen. Bei Verbrauchern gilt § 12 1. Satz ECG.

19.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.

19.4. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Fa. Ehlers (Mauthausen) sachlich und örtlich zuständigen österreichischen Gerichts vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EHLERS Kabelmedien GmbH 24Phone

 

§ 1. ALLGEMEINES

1.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Ehlers GmbH, Marktplatz 12, 4310 Mauthausen in der Folge Ehlers GmbH genannt, und dem Kunden wird durch die jeweils geltenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG), das Vertragsformular, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das jeweils gültige Tarifblatt - inkl. Leistungsbeschreibung - geregelt. Soweit diese Dienste über das Kabelfernsehnetz der Ehlers GmbH erbracht werden, gelten subsidiär die „Anschlussbedingungen“ für den Anschluss an die Kabelfernsehanlage der Ehlers GmbH in der jeweils geltenden Fassung. Vor Ablauf der Vertragsdauer des 24 PHONE Telefonievertrages kann der Kabelfernsehanschlussvertrag mit der Ehlers GmbH nicht aufgelöst werden. Wird nach Ablauf der Mindestvertragsdauer des 24 PHONE Telefonievertrages der Kabelfernsehanschlussvertrag aufgekündigt, so ist die Erbringung der Netzdienste durch die Ehlers GmbH nicht mehr möglich und auch dieser 24 PHONE Vertrag ist seitens des Kunden mit dem nächstmöglichen Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung schriftlich aufzukündigen.

1.2. Die Anwendung der AGB von Businesskunden ist ausgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden verpflichten die Ehlers GmbH selbst dann nicht, wenn die Ehlers GmbH diesen nicht widerspricht.

1.3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vertriebsmitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, von den AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen. Für Kunden außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG gilt, dass von den AGB abweichende Vereinbarungen einer schriftlichen Bestätigung der Ehlers GmbH gegenüber dem Kunden bedürfen.

1.4. Soweit auf Bestimmungen des TKG verwiesen wird, ist das TKG 2003 anzuwenden.

§ 2. BEGRÜNDUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

2.1. Als Voraussetzung für die Installation des Ehlers-24PHONE-An-schlusses gilt ein aktiver Kabelfernsehvollanschluss der Ehlers GmbH bzw. des Betreibers im rückwegtauglich ausgebauten Ehlers-Kabelversorgungs-gebiet. Liegt dieser vor, kann die Anschlussinstallation binnen der im jeweiligen Tarifblatt angegebenen Frist, frühestens ab Annahme durch die Ehlers GmbH, durchgeführt werden.

2.2. Das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer schriftlichen Anmeldung des Kunden und der Annahme durch Erbringung der vorgesehenen Leistung seitens der Ehlers GmbH oder durch schriftliche Annahme durch die Ehlers GmbH begründet. Der Kunde erhält eine Ausfertigung der Anmeldung.

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung sowohl einen amtlichen Lichtbildausweis als auch einen Meldezettel oder einen Firmenbuchauszug (oder einen ähnlichen Nachweis für seine Unternehmereigenschaft) vorzulegen, sowie ggf. Nachweise für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu erbringen und eine österreichische Bankkartenverbindung durch Vorlage der entsprechenden Kundenkarte(n) auf Verlangen nachzuweisen.

2.4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sich zu dem mit der Ehlers GmbH vereinbarten Termin eine bevollmächtigte Person mit Wissen und Willen des Kunden oder seiner Mitbewohner in den Räumen des Kunden aufhält, die zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Herstellung des Anschlusses für den Kunden bevollmächtigt ist.

2.5. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
2.6. Die Ehlers GmbH ist berechtigt, die Annahme der Anmeldung von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Kunden in von der Ehlers GmbH festzulegender Form

(z.B. Kaution, Bankgarantie, etc.) oder von einer angemessenen Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen; die Angaben des Kunden und dessen Kreditwürdigkeit bei Vertragsabschluss oder Vertragsänderungen durch den Kunden oder geändertem Zahlungsverhalten durch den Kunden durch Einholung von Auskünften von anerkannten dazu befugten Organisationen (Kreditschutzverband etc.) zu überprüfen; in begründeten Fällen die Anmeldung abzulehnen, jedoch insbesondere dann, wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden, früheren oder anderem Vertragsverhältnis mit der Ehlers GmbH im Rückstand ist, oder unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen, oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde den 24 PHONE Festnetzanschluss missbraucht hat oder missbrauchen wird, oder wenn der Kunde ein Verhalten setzt oder gesetzt hat, das einem außerordentlichen Kündigungsgrund gleichkommt, oder die Realisierung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen für die Ehlers GmbH unzumutbar ist (z.B. Leistung außerhalb des Ehlers-Versorgungsgebietes).

§ 3. VERTRAGSDAUER

3.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 12 Vertragsmonaten von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, mit Wirkung zum letzten Tag eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Eine allfällig davon abweichende Mindestvertragsdauer ist gesondert schriftlich zu vereinbaren, dies kann bei Aktionen auch am Tarifblatt erfolgen. Zur Wahrung des Kündigungstermins ist der Postaufgabestempel maßgeblich. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestvertragsdauer auf, so ist eine derartige vertragswidrige Beendigung zwar wirksam, der Kunde hat aber für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer die Summe der aushaftenden Grundentgelte zu bezahlen. In jedem Fall bleibt ein Anspruch auf weitergehenden Schadenersatz unberührt.

3.2. Die Ehlers GmbH ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung der Dienstunterbrechung oder Abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist; oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. eine Eröffnung mangels Deckung abgewiesen wird; oder die Ehlers GmbH begründeten Verdacht hegt, dass der Kunde unzulässige, unerbetene Anrufe, einschließlich das Versenden von Fernkopien, zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des betroffenen Teilnehmers durchführt; oder die Ehlers GmbH begründeten Verdacht hegt, dass der Kunde die von der Ehlers GmbH für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellten Geräte samt Zubehör nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwahrers benutzt oder benutzt hat; oder sonstige Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Ehlers GmbH unzumutbar machen, insbesondere solche, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb des Dienstes unmöglich machen.

 

3.3. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Ehlers GmbH durch schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn der vereinbarte Leistungsumfang trotz nachgewiesener schriftlicher Aufforderung durch den Kunden über einen Zeitraum von zwei Wochen in wesentlichen Punkten nicht eingehalten wird; oder im Fall des § 17.2.

§ 4. VERTRAGSÄNDERUNG

4.1. Die Ehlers GmbH ist berechtigt, Entgeltbestimmungen und Bestimmungen der AGB, vorbehaltlich allfällig erforderlicher behördlicher Genehmigungen, sowie auf Basis der in diesen AGB festgelegten Rahmenbedingungen zu verändern oder anzupassen (vgl. § 17 AGB).

4.2. Der Kunde hat Anträge auf Vertragsänderungen (wie z.B. Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen), Sperraufträge, Änderungen seiner Stammdaten und andere Mitteilungen unverzüglich und schriftlich der Ehlers GmbH zur Kenntnis zu bringen. Folgt daraus eine Änderung des Leistungsumfanges, so werden die Vertragsentgelte mit dem Zeitpunkt der Änderung des Leistungsumfanges angepasst, soweit dies nicht an anderer Stelle der AGB gesondert geregelt ist.

§ 5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

5.1. Die Entgelte richten sich nach dem jeweils gültigen Tarifblatt der Ehlers GmbH.
5.2. Das Herstellungsentgelt, das monatliche Grundentgelt sowie andere allfällige Einmalentgelte können sofort nach Leistungsbereitstellung in

Rechnung gestellt werden. Danach sind Grundentgelte oder sonstige feste monatliche Entgelte im Voraus zu bezahlen, Entgelte der periodischen Rechnungslegung betragen maximal 3 Monate. Alle anderen Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung und nach Rechnungslegung zu entrichten. Wird das Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung, aus welchem Grund auch immer, während eines Kalendermonats beendet, so sind alle vereinbarten monatlichen Grundentgelte für den betreffenden Monat bis zum Monatsletzten vollständig zu bezahlen.

5.3. Die Entgelte sind im Lastschriftverkehr/Einzugsermächtigungsverfahren oder per E-Rechnung (Anmeldung erfolgt durch den Kunden über dessen Internet-Banking-Portal) zu entrichten. Bei Zahlungsart mittels Zahlschein ist die Ehlers GmbH berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt (Zahlscheingebühr) nach Maßgabe des jeweils gültigen Tarifblattes zu verrechnen. In diesem Fall ist der Betrag binnen 8 Tagen ab Rechnungserhalt zu begleichen. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist die Ehlers GmbH berechtigt, dem Kunden Bankspesen sowie einen Bearbeitungsaufwand laut jeweiligem Tarifblatt in Rechnung zu stellen.

5.4. Darüber hinaus ist die Ehlers GmbH berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten dem Kunden die angefallenen notwendigen und zweckdienlichen Mahnspesen laut jeweiligem Tarifblatt in Rechnung zu stellen. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, hat dieser Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a., sowie die tatsächlich angefallenen zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Mahn- und Inkassoaufwendungen (wobei sich die Ehlers GmbH zur zweckdienlichen Verfolgung auch Dritter bedienen kann), sowie Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sich die Ehlers GmbH vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu übergeben. Darüber hinaus ist § 10 (Sperre) anwendbar.

5.5. In Ermangelung einer Widmung durch den Kunden werden bei Vorliegen mehrerer Vertragsverhältnisse Zahlungen nach Wahl der Ehlers GmbH gewidmet.

5.6. Allfällige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen müssen bei der Ehlers GmbH schriftlich, binnen vier Wochen nach Rechnungszugang geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb der oben genannten Frist gilt als Anerkennung der Rechnung (der Kunde wird auf der Rechnung darüber in Kenntnis gesetzt). Sollten sich nach einer Prüfung durch die Ehlers GmbH die Einwendungen des Kunden als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen einem Monat ab Zugang der Stellungnahme von der Ehlers GmbH, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, die Regulierungsbehörde nach § 18 dieser AGB anzurufen und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen 3 Monaten ab Zugang der Stellungnahme bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten.Die Ehlers GmbH wird Verbraucher auf die Fristen und Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung hinweisen.

5.7. Für den Fall, dass ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Teilnehmers ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, wird ein Pauschalbetrag vorgeschrieben, der dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme dieses Telekommunikationsdienstes durch den Teilnehmer während der letzten sechs Monate entspricht.

§ 6 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

6.1. Der Kunde kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Ehlers GmbH oder mit Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen oder gerichtlich festgestellt oder von der Ehlers GmbH anerkannt worden sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung gegenüber der Ehlers GmbH ausgeschlossen.

6.2. Ebenso ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen durch den Kunden (Zurückbehaltungsrecht), vorbehaltlich der Bestimmungen des KSchG.

§ 7. LEISTUNGEN DER EHLERS GMBH

7.1. Die Leistungen werden der Ehlers GmbH aufgrund der jeweiligen Leistungsbeschreibung im jeweils gültigen Tarifblatt erbracht.
7.2. Die Leistungen der Ehlers GmbH können durch unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände sowie durch notwendige technische Maßnahmen

beeinträchtigt werden. Derartige Störungen und Beschränkungen werden der Ehlers GmbH so schnell als möglich beseitigt und berechtigen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nicht zur Reduktion des Entgelts. Für den Fall, dass darüber hinaus die vertraglich zugesagten Leistungen seitens der Ehlers GmbH (AGB 24PHONE) nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.3. Durch Netzausfälle, Wartungsarbeiten oder sonstige, nicht durch die Ehlers GmbH und deren Erfüllungsgehilfen beeinflussbare Ursachen kann es zu technisch nicht vermeidbaren Störungen oder Unterbrechungen der Funktion der Anlage kommen, so dass ein ununterbrochener Betrieb nicht zur Verfügung gestellt werden kann und nicht geschuldet ist. Derartige kurzfristige Störungen und Unterbrechungen berechtigen den Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nicht zur Zahlungsminderung.

§ 8. LEISTUNGEN DES KUNDEN

8.1. Der Kunde darf lediglich Endgeräte benutzen, die eine entsprechende Zulassung aufweisen und keine Störungen im Netz der Ehlers GmbH oder in anderen Fernsprechnetzen verursachen können.

 

8.2. Der Kunde schuldet (bzw. er haftet für) das Entgelt aus Telekommunikationsdiensten für alle von seinen Anschlüssen durchgeführten Verbindungen unabhängig davon, ob Anrufe mit oder gegen seinen Willen vorgenommen wurden.

§ 13. DATENSCHUTZ UND KOMMUNIKATIONSGEHEIMNIS
13.1. Die Ehlers GmbH unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und den §§ 92 ff des TKG 2003. Stamm- ,Verkehrs-, Standort- und Inhaltsdaten

des Kunden werden nur soweit ermittelt, gespeichert, übermittelt oder verarbeitet, als dies zum Betrieb der Dienste oder aus gesetzlichen Gründen notwendig ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er nach Maßgabe des § 96 Abs 3 TKG 2003 die Möglichkeit hat, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verweigern. Eine technische Speicherung oder der Zugang steht dem nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz oder die Zurverfügungstellung der ausdrücklich gewünschten Dienste ist. Routing und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

13.2.Die Ehlers GmbH ist aufgrund § 97 Abs 1 TKG 2003 berechtigt, folgende personenbezogene Stammdaten zu ermitteln und verarbeiten: Name, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses; Stammdaten werden ausschließlich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Zwecke der Vertragsabwicklung (Abschluss, Durchführung, Änderung, Beendigung), zu Verrechnungszwecken, für die Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen und von Auskünften an Notrufträger gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.

13.3. Verkehrsdaten des Kunden werden spätestens nach Ablauf der Frist, innerhalb der die Rechnung rechtlich angefochten oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann oder es aus technischen Gründen oder zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist, gelöscht oder anonymisiert und werden nur im Streitfall der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung gestellt.

13.4. Inhaltsdaten werden nur soweit und solange gespeichert, als dies aus technischen Gründen kurzfristig nötig oder Dienstemerkmal ist. Die Ehlers GmbH ist in keinem Fall verpflichtet, den Nachweis einer Löschung zu erbringen.

13.5. Der Kunde erklärt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung, dass die Ehlers GmbH Verkehrssdaten zu Zwecken der Vermarktung der Netzdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwenden und analysieren darf.

13.6. Der Kunde erklärt sich einverstanden, der Ehlers GmbH und ihren Geschäftspartnern Werbung und Informationen betreffend der Produkte der Ehlers GmbH oder eigener ähnlicher Produkte und Services der Ehlers GmbH in angemessenem Umfang auch per E-mail zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.

13.7. Die Ehlers GmbH ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Die Ehlers GmbH ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit die Ehlers GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

13.8. Die Ehlers GmbH ist berechtigt, Daten, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Dienstes für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden und für die Eintreibung von Forderungen notwendig sind, Auskunfteien, Banken, Gläubigerschutzinstitutionen und Rechtsanwälten zugänglich zu machen.

§ 14. BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT NACH § 3 KSchG
14.1 Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG
Hat ein Kunde, der Konsument ist, seine Vertragserklärung nicht in den der Ehlers GmbH für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen oder auf einem Messestand abgegeben, so steht dem Kunden das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG zu. Nach Zustandekommen des Vertrages durch beidseitige Unterzeichnung kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Ausfolgung dieses Schriftstückes, frühestens aber mit Zustandekommen des Vertrages, zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Kunde dieses Schriftstück der Ehlers GmbH mit einem Vermerk zurückstellt, welcher erkennen lässt, dass der Kunde das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrags ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung mit der Ehlers GmbH selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen der Ehlers GmbH und dem Kunden vorangegangen sind.

14.2 Rücktrittsrecht nach § 5e KSchG

Sofern ein Verbraucher seine Vertragserklärung im Fernabsatz abgegeben hat, ist er berechtigt, innerhalb von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) vom Vertrag zurückzutreten, sofern mit der Erbringung der gegenständlichen Dienste während der Rücktrittsfrist noch nicht begonnen wurde (§ 5f KSchG). Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Diensten mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher

§ 15. TEILNEHMERVERZEICHNIS UND SONSTIGE KUNDENINFORMATIONEN

15.1. Sofern der Kunde dies in seinem Vertragsformular nicht ausgeschlossen hat, erscheinen seine Stammdaten in einem der Ehlers GmbH oder von einem Dritten veröffentlichten Teilnehmerverzeichnis.

15.2. Das Teilnehmerverzeichnis der Ehlers-Kunden ist auf der Homepage der Ehlers GmbH ( HYPERLINK "http://www.ehlers.at" www.ehlers.at) einzusehen.

15.3. Die einheitliche europäische Notrufnummer lautet 112.

§ 16. ÜBERBINDUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Ehlers GmbH berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis Dritten zu überbinden. Dem eintrittswilligen und eintrittsberechtigten Dritten werden auf Ersuchen des Kunden die bestehenden Rückstände aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bekanntgegeben.

§ 17. KUNDMACHUNG DER AGB UND VERTRAGSÄNDERUNG

 

17.1. Die aktuelle Fassung der AGB und die für die Leistungen der Ehlers GmbH maßgeblichen Leistungsbeschreibungen im Tarifblatt werden über die Homepage der Ehlers GmbH ( HYPERLINK "http://www.ehlers.at" www.ehlers.at) kundgemacht und liegen bei der Ehlers GmbH, 4310 Mauthausen, Marktplatz 12 zur Einsichtnahme auf. AGB und Tarifblatt sind integrierender Bestandteil der schriftlichen Anmeldung des Kunden.

17.2. Änderungen der Vertragsbestandteile sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der wesentliche Inhalt, von für den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen wird dem Kunden in geeigneter Form (auch per E-Mail oder als Rechnungsbeilage) mitgeteilt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos schriftlich zu kündigen, ansonsten treten die Änderungen mit dem Wirksamkeitsdatum in Kraft. In diesem Fall endet der Vertrag unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsbestimmungen zum frühestmöglichen Termin nach Mitteilung der Änderungen (siehe § 3.1). Bis dahin gelten für den Kunden die bisherigen Konditionen. Die Ehlers GmbH behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos.

§ 18. STREITBEILEGUNG

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Nutzer, Betreiber von Kommunikationsnetzen oder –diensten und Interessenvertretungen Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen, welche im Rahmen ihrer Verfahrensrichtlinien eine einvernehmliche Lösung nach Maßgabe des TKG 2003 anzustreben hat.

§ 19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

19.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen schriftlich erfolgen. Dies gilt nicht gegenüber Konsumenten.

19.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Der Kunde hat die Ehlers GmbH Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse, seiner Bankverbindung, seiner Kreditkartennummer sowie seiner Rechtsform unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen haftet der Kunde der Ehlers GmbH für alle daraus entstehenden Kosten. Zustellungen erfolgen daher rechtswirksam an die jeweils zuletzt schriftlich der Ehlers GmbH bekannt gegebene Adresse.

19.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.

19.4. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vorbehaltlich § 14 KSchG, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Linz als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

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